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Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie in der Arbeitswelt – Stand 23. September 2022
08.11.2022 I Neue Corona-Arbeitsschutzverordnung ab 1. Oktober 2022
Die Geltungsdauer der bisherigen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) en**dete mit Ablauf des 25.5.2022. Damit entfielen zahlreiche Arbeitsschutzpflichten, mit denen die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten geschützt wurde bzw. werden sollte. Nun rechnet die Bundesregierung für den kommenden Herbst und Winter allerdings erneut mit steigenden Infektionszahlen. Um hierdurch verursachte krankheitsbedingte Fehlzeiten von Beschäftigten zu reduzieren, die Funktion von kritischen Infrastrukturen zu schützen und besonderen Belastun**gen des Gesundheitswesens vorzubeugen, hat das Bundeskabinett eine Neufassung der Corona-ArbSchV beschlossen. Diese tritt am 1. Oktober 2022 in Kraft und wird aller Voraussicht nach bis zu 7. April 2023 gelten.
Die Geltungsdauer der bisherigen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) en**dete mit Ablauf des 25.5.2022. Damit entfielen zahlreiche Arbeitsschutzpflichten, mit denen die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten geschützt wurde bzw. werden sollte. Nun rechnet die Bundesregierung für den kommenden Herbst und Winter allerdings erneut mit steigenden Infektionszahlen. Um hierdurch verursachte krankheitsbedingte Fehlzeiten von Beschäftigten zu reduzieren, die Funktion von kritischen Infrastrukturen zu schützen und besonderen Belastun**gen des Gesundheitswesens vorzubeugen, hat das Bundeskabinett eine Neufassung der Corona-ArbSchV beschlossen. Diese tritt am 1. Oktober 2022 in Kraft und wird aller Voraussicht nach bis zu 7. April 2023 gelten.
Hier gehts zum Download:
2022_09_23_Corona_Massnahmen_Update_9.pdf
Tags für diesen Artikel: Aktuell