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Mitbestimmung und Betriebsratshandeln (BR II)

MITBESTIMMUNG UND BETRIEBSRATSHANDELN (BR II)

Das Seminar befasst sich mit dem Kernstück der Beteiligungsrechte des Betriebsrats: der Mitbestimmung des Betriebsrats in sozialen Angelegen heiten. Der Arbeitgeber kann hier ohne die Zustimmung des Betriebsrats keine Maßnahmen umsetzen. Die Ausübung der Mitstimmungsrechte durch den Betriebsrat ist daher die Grundlage für eine erfolgreiche Gestaltung der Arbeitsbedingungen im Betrieb. Anhand von Beispielen wird aufgezeigt, in welchen Fällen die Mitbestimmung in der betrieblichen Praxis betroffen ist und wie sie durch Betriebsvereinbarungen gestaltet oder im Streitfall durch gesetzt werden kann.

DAS IST DAS ZIEL: Du lernst in diesem Seminar, welche Mitbestimmungsmöglichkeiten der Betriebsrat hat, um Verbesserungen von Arbeitsbedingungen durchsetzen zu können. Dabei wird ein besonderer Fokus auf Betriebsvereinbarungen gelegt.

DAS SIND DIE THEMEN: 

  • Struktur der betriebsverfassungsrechtlichen Beteiligungsrechte
  • Durchsetzung der Rechte: Einigungsstelle und Verfahren vor dem Arbeitsgericht
  • Regelungsabrede, Betriebsvereinbarung, Nachwirkung
  • Erzwingbare und freiwillige Betriebsvereinbarungen
  • Beteiligungsrechte in sozialen Angelegenheiten, bspw. Urlaub, Arbeits zeit, Ordnungsverhalten im Betrieb, mobile Arbeit, Verhaltens- und Leistungskontrollen etc.
  • Durchführung gemeinsamer Beschlüsse
  • Wirkung des Tarifvorbehalts
  • Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung

Ort: GenoHotel Forsbach, Raiffeisenstraße 10-16, 51503 Rösrath, Deutschland (Google Maps)
Datum: Montag, 05. Oktober 2026
bis: Freitag, 09. Oktober 2026
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