Beitragsanpassungen

01.06.2023 | Mitgliedsbeiträge sind wichtiger Bestandteil der Gewerkschaftsarbeit. Sie ermöglichen die regionale Arbeit vor Ort, die rechtliche Beratung der Mitglieder sowie die Unterstützung der Kolleginnen und Kollegen im Betrieb. Da die IG Metall ist nicht gewinnorientiert ist, kommen die Mitgliedsbeiträge auch direkt wieder bei den Menschen durch unsere tägliche Arbeit und den Einsatz beispielweise in Tarifrunden an.

Die Tarifrunden waren auch in diesem Jahr in allen Tarifbranchen ein großer Erfolg. Die Rente für 2023 ist in Folge der erfolgreichen Tarifrunden in Höhe von 4,39 % angehoben worden.
Die Beiträge werden für Berufstätige ab 01.06.2023 und für Seniorinnen und Senioren ab 01.07.2023 angepasst.
Für Mitglieder in tarifgebundenen Betrieben wird der Mitgliedsbeitrag in Höhe des Abschlusses des jeweiligen Tarifvertrages, für alle anderen berufstätigen Mitgliedern um 1,50 € angehoben. Ausgenommen sind bereits angepasste Mitgliedsbeiträge.
Die Höhe der Beiträge setzt sich nach Satzung zusammen. Berufstätige zahlen pro Monat 1 % des Bruttoeinkommens. Studierende in Vollzeit 2,05 € im Monat, Erwerbslose und Mitglieder in Elternzeit oder in privater Insolvenz zahlen 1,53 €. Seniorinnen und Senioren können für 0,5 % vom Bruttoeinkommen ebenfalls die Leistungen der IG Metall in Anspruch nehmen.
Sollte die vorgenommene Änderung des Mitgliedsbeitrages nicht dem genannten Standard entsprechen, könnt ihr euch gerne an uns wenden und wir werden den Mitgliedsbeitrag anpassen.

 

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