Bei den gesetzlichen Sozialversicherungsträgern – also der gesetzlichen Kranken-, Unfall- und Rentenversicherung – findet alle sechs Jahre eine Sozialversicherungswahl statt. Dabei haben die Versicherten sowie deren Arbeitgeber die Möglichkeit in der Unfallversicherung mitzubestimmen, wer die eigenen Interessen bei so wichtigen Themen wie Arbeitssicherheit und betrieblicher Gesundheitsschutz, Rente, Arbeitsunfall und Berufskrankheiten vertreten wird.